Auer Schießzentrum Winkerling
Schießstände für Kurzwaffen, Langwaffen und Flinten

Standordnung des ASZ-Winkerling

1. 

Jede*r Schütze*in ist verpflichtet,

  • einen gültigen Versicherungsschutz zu unterhalten und nachweisen zu können. (Eine Tagesversicherung kann abgeschlossen werden.)
  • während des Schießbetriebes einen Gehörschutz zu tragen und eine Schutzbrille aufzusetzen.
  • sich bei der Aufsichtsperson zu melden und den Anordnungen der Aufsichtsperson Folge zu leisten.
  • den Schießstand sauber zu hinterlassen.
  • seine*ihre Waffe außerhalb des Schießstandes nur entladen und hinreichend gesichert zu transportieren.

2. 

Jeglicher leichtfertige Umgang mit Waffen und Handlungen, die die Sicherheit gefährden, haben einen Verweis von der Schießanlage zur Folge.


3. 

An den Schießständen 1, 2 und 3 sind Waffen mit einer Bewegungsenergie von maximal 3.000 Joule zugelassen. Am Schießstand 4 liegt die Energiegrenze bei 7.000 Joule. Zugelassen sind nur Waffen, die durch eine behördliche Erlaubnis hierfür zugelassen sind und die nicht gemäß § 6 AWaffV vom sportlichen Schießen ausgeschlossen sind.


4.

Schäden, die bei der Benutzung, oder durch widerrechtliche Handlungen entstanden sind, sind von dem*r Schützen*in zu tragen.


5.

Beim Schießbetrieb müssen folgende Regeln beachtet werden:

  • Die Mündung der Waffe muss immer in Richtung des Geschossfangs gerichtet sein, dies gilt auch für Zielübungen.
  • Bei Ladehemmungen oder anderen Störungen muss die verantwortliche Aufsichtsperson verständigt werden, die Waffe ist dabei weiterhin in Richtung Geschossfang zu richten.
  • Scharfe Munition darf nicht im Eimer für Hülsen oder an anderen nicht dafür vorgesehenen Orten entsorgt werden. Geeignete Behältnisse sind vorhanden.
  • Munition darf nur von Berechtigten mitgebracht werden.
  • Rauchen und der Konsum von Alkohol oder sonstigen Rauschmitteln ist innerhalb der Schießanlage verboten.
  • Das Anfertigen von Bild und Tonaufnahmen sind verboten.
  • Jede*r Schütze*in hat die geltenden Gesetze und Bestimmungen, insbesondere die des Waffenrechts, zu beachten und zu befolgen.



Nutzungsbedingungen des ASZ-Winkerling

Mit der Nutzung bzw. der Buchung von Schießbahnen am ASZ-Winkerling erklären Sie sich mit der Einhaltung der Nutzungsbedingungen einverstanden.


1.

Beschreibung der Schießstände

  • Stand 1: 5 bis 25 Meter Präzision oder Mehrdistanz, Trefferanzeige über Seilzuganlage, elektrisch oder manuell. Fünfbahnige Raumschießanlage für das Schießen mit Kurz- und Langwaffen
  • Stand 2: 5 bis 25 Meter Präzision oder Mehrdistanz, Trefferanzeige über Seilzuganlage, elektrisch oder manuell. Fünfbahnige Raumschießanlage für das Schießen mit Kurz- und Langwaffen
  • Stand 3: 15 und 25 Meter, mechanische Fallscheibenanlage und Duellanlage. Zweibahnige Raumschießanlage für das Schießen mit Kurz- und Langwaffen
  • Stand 4: 50 und 100 Meter, Trefferanzeige über Seilzuganlage, elektrisch. Zweibahnige Raumschießanlage für das Schießen mit Langwaffen
  • Die Schießanlage entspricht den Richtlinien für die Errichtung, die Abnahme und das Betreiben von Schießständen (Schießstandrichtlinien) vom 23.07.2013, veröffentlicht im Bundesanzeiger am 23.10.2013.
  • Die zugelassenen Waffen und Munitionsarten sind der jeweils geltenden, in der Anlage aushängenden Benutzungsordnung zu entnehmen. Die Verwendung von pyrotechnischer Munition und von Geschossen mit Leuchtspur, Brandsatz oder Hartkern ist verboten.
  • Die Öffnungszeiten der Schießanlage sind dem Aushang im Schützenhaus, sowie der Homepage der Schießanlage zu entnehmen.


2.

Nutzung und Terminvereinbarung

  • Dem*Der Nutzer*in stehen alle Schießbahnen zu den im Punkt 4 beschriebenen Konditionen zur Verfügung.
  • Schießstände können jeweils in 30 Minuten-Schritten gebucht werden. Die Mindestbuchungsdauer beträgt 30 Minuten.
  • Die Buchung erfolgt von jeder*m Nutzer*in selbst über das Online-Buchungstool. Buchungen sind verbindlich. Änderungen oder Stornierungen von Buchungen sind bis zu 24 Stunden vor dem gebuchten Termin selbständig über das Online-Buchungstool durchzuführen. Bei Stornierungen unter 24 Stunden vor dem gebuchten Termin oder bei Nichterscheinen wird die Standmiete in voller Höhe in Rechnung gestellt. Dies gilt auch bei Kunden*innen mit Jahrespauschalverträgen für Einzelpersonen.
  • Sowohl bei der Erstellung des Kundenkontos, als auch bei der Buchung sind korrekte Daten zur buchenden Person anzugeben. Bei Zuwiderhandlungen kann ein Standverbot erteilt werden.
  • Der*Die Nutzer*in darf die einzelnen Schießbahnen nicht untervermieten.
  • Eine gewerbliche Nutzung von gebuchten Bahnen ist ohne die schriftliche Erlaubnis des Betreibers untersagt.
  • Der*Die Nutzer*in ist selbst für die Gestellung einer Standaufsicht verantwortlich.
  • Den Weisungen der Standaufsicht oder des Personals der Schießanlage ist Folge zu leisten. Bei Verstößen gegen diese Weisungen oder gegen das Waffengesetz (WaffG) kann ein Standverbot erteilt werden.
  • Das ASZ-Winkerling trägt Gewähr für die Gebrauchsfähigkeit der Schießbahnen zu den vereinbarten Terminen. Bei Verschiebung durch Defekte bzw. höherer Gewalt, wird ein Ersatztermin mit dem*r Schützen*in abgesprochen.

3.

Haftung / Versicherung

  • Für Schäden haftet der*die Verursacher*in. Kann der*die Verursacher*in aufgrund der Standbuchung durch eine andere Person nicht identifiziert werden, so hat die buchende Person die Identität des*der Verursachers*in dem Betreiber mitzuteilen. Ist dies nicht möglich, haftet die buchende Person für den entstandenen Schaden.
  • Der*Die Schütze*in versichert, dass er*sie dem jeweiligen Dachverband seines*ihres Schützenvereines gemeldet und über diesen versichert ist. Der Betreiber kann jederzeit einen Nachweis hierüber verlangen. Schützen*innen ohne vorher genannte Versicherung müssen eine Tagesversicherung abschließen. Dies ist vor Ort möglich und muss vom*von der Schützen*in selbstständig vor Beginn der Nutzung beim Personal angezeigt werden.
  • Der Betreiber und dessen Erfüllungsgehilfen haften für Sachschäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit oder im Falle der Verletzung von Kardinalpflichten. Für eine zurechenbare Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit haftet der Betreiber unbeschränkt. § 836 BGB bleibt unberührt.

4.

Standmiete, Schadensersatz

  • Die Höhe der Standmiete ergibt sich aus dem gebuchten Stand, der gebuchten Dauer und der zum Zeitpunkt des Termins gültigen Preisliste.
  • Die Miete, sowie die Kosten für verursachte Schäden sind bar vor Ort zu begleichen oder wenn vereinbart nach Rechnungsstellung zu überweisen.

5.

Ergänzende Regelungen

  • Ergänzend gilt die Schießstandordnung des ASZ-Winkerling, diese kann auf der Homepage oder als Aushang vor Ort eingesehen werden.
  • Ergänzend zu den aufgeführten Nutzungsbedingungen gelten - wenn geschlossen -  die Nutzungsverträge für Vereine, Veranstaltungen oder Events und die Jahresverträge für Einzelpersonen.